Die AGR leitet bei Teillastbetrieb Abgase in den Brennraum und senkt damit die Verbrennungstemperatur. Dies reduziert die Stickoxid (NOx)-Bildung. Diese nehmen anschleißend im Katalysator an einer Reihe von chemischen Reaktionen teil. Wird nun der Kat mit Stickoxiden "überflutet", können diese Reaktionen nicht mehr ablaufen, die für eine weitere Schadstoffreduktion sorgen würden. Der Kat wird unwirksam. Diese Manipulation führt also zur Verschlechterung des gesamten Abgasverhaltens und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Streng genommen ist es auch noch Steuerhinterziehung, da ja die KFZ-Steuer nach Abgasstufen erhoben wird.

Der TÜV kann aber bei der AU nur die Abgas-Trübung messen, und die wird ohne AGR natürlich etwas besser, also ist die AU ohne AGR kein Problem. Und wenn der Prüfer sich nicht auskennt, dann fällt Ihm das fehlende AGR-Ventil oder das plättchen nicht auf.

Das Plättchen NACH dem Ventil zu montieren ist unsinnig, da das Ventil dann zugesetzt wird und überhitzt. Deshalb kommt das Plättchen nur UNTER das ventil, also in Durchströmungsrichtung VOR das AGR-Ventil.


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Signatur? Ach wie gut, dass niemand weiss...