Nur der Ordnung halber:


Zitat
"werden wir Ihren Fall im Januar ohne weiteren Hinweis an das zuständige Mahngericht geben ... die Kosten für das Mahngericht gehen natürlich auch zu Ihren Lasten."


Das liest sich zwar auf den ersten Blick sehr angsteinflößend. Ist aber irgendwie nicht ganz richtig. Zumindest etwas schlampig formuliert.

Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, so heißt das korrekt, kann jeder stellen, der Freude daran hat. Geht online, die Vordrucke gibt es auch im nächsten Zeitschriftenladen. Das zuständige Gericht prüft nicht nach, ob der Anspruch tatsächlich besteht, sondern stellt diesen Mahnbescheid lediglich zu.

Nur wenn derjenige, der angeblich Geld zu zahlen hat, gegen diesen Mahnbescheid keinen Einspruch einlegt, wird er rechtskräftig.

Falls man der Meinung ist, dieses Geld nicht bezahlen zu müssen, legt man Einspruch gegen den Mahnbescheid ein und trifft sich anschließend vor Gericht, um den Fall tatsächlich rechtlich würdigen zu lassen.

Es soll ja auch Leute mit Rechtsschutzversicherung geben, die es darauf ankommen lassen.