Für alle die noch zweifeln, daß freie Werkstätten auch z.B.
Inspektionen durchführen dürfen wenn die Fahrzeuge sich noch in der Garantie befinden, ohne das die Garantie erlischt:

Seht mal auf dieser Homepage nach
www.gva.de/5politik/gvo_cont.html
dort gibt es auch die Original Verordnung als pdf-download (ist leider zu groß als Anhang )

Diese Verordnung gilt allerdings schon seit Juli 2002
für alle freien Werkstätten.