Hallo,
so steht es unter dem Kapitel Räder/Reifen:
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der
Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.

Wird wohl für LPG ähnlich sein, zumindest muß die Anlage aus der Bauzeit des Fahrzeuges sein.

Gruß
Roland