Original geschrieben von landcruiser
@Andreas
...

Am Beispiel der unseligen Kats hat sich ja gezeigt, dass die auch nur einen Eierkurs fahren.

Sie können im Ergebnis die Eintragung eines Kat, der ein Gutachten nach EU-Recht hat, gar nicht verweigern, solange dieses Gutachten rechtlich Bestand hat.

...

Zu dem Arbeitskreis: Neulich ging das Gerücht um, dass der in dieser Form aufgelöst werden sollte.

Hast Du davon was gehört?

Die Geschichte mit Kat war/ist so ein Eiertanz, weil das KBA und der Ausschuß nicht wirken konnte wie gewohnt.

Zum einen gab es politischen Druck des BMU und des BMV und zum anderen hat man anläßlich dieses Falles festgestellt, daß die Regelmechanismen einen systematsichen Fehler haben - es gab Zuständigkeitsmißverständnisse zwischen KBA, der Akkreditierungsstelle und dem österreichischen TÜV.

Wegen des Arbeitskreises werde ich nachfragen.

A N D R E A S


Das Rübenschwein