Jetzt triffts uns also doch auch!
Ab 1. Januar 2010 d�rfen in der Schweiz an Personenwagen nur noch Frontschutzsysteme ("Kuhfänger") montiert sein, die den strengen EG-Normen entsprechen. Alle anderen Systeme
m�ssen bis dann entfernt sein. Diese Vorschrift, mit welcher die Verletzungsgefahr f�r Fussgänger und Zweiradfahrer vermindert werden soll, gilt f�r neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge schon seit dem 1. Juli 2007; ab 2010 wird sie auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.
Quelle:
admin.ch Dann muss man wohl wieder einen Handstand machen, um das Ding legal herum zu kutschieren