Hallo Martin,

ich zitiere mich mal selbst aus einem Post vom November (Beispiel Österreich):

Früher richtete sich das Kriterium der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Überladung nach dem technischen Höchstgewicht, wobei die abgelasteten Fahrzeuge im Vorteil waren. Seit einer Novelle aus dem Jahr 2006 ist das leider anders: Ab einer Überladung von mehr als 2% des höchstzulässigen Gesamtgewichts gilt die Verkehrssicherheit von Gesetzes wegen als gefährdet (§ 102 Abs. 12 lit. d KFG - aus dem Kopf zitiert, weiß nicht genau, ob es stimmt).

Damit kann die Polizei die Weiterfahrt durch Zwangsmaßnahmen (Wegnahme des Schlüssels und/oder der Kennzeichen) unterbinden, bis der Zustand der Überladung durch Umladung oder Deponie aufgehoben wird. Das heißt für uns: wenn das Ablassen von Wasser nicht ausreicht, wird es eng.

Das Gesetz beinhaltet eine Ermächtigung zu Zwangsmaßnahmen, keine Verpflichtung . Das bedeutet, dass es von der sozialen Dynamik bei einer solchen Kontrolle abhängt, ob man Pech hat oder nicht. Ist die Tonart der Kommunikation gemäßigt (Lautes Brüllen von "Raubrittertum! Wegelagerei! Unverschämtheit!" könnte eventuell das Gesprächsklima nachteilig beeinflussen), kann man dem Kontrollorgan vernünftig klar machen, dass eine Überladung von 100 Kilo bei einem Wagen, der technisch 800 Kilo mehr transportieren kann, geringfügig ist, ist ein Vorgesetzter da, der über die Schulter kuckt, und so weiter. Bei meinem Schwager, dem Vernehmen nach unbarmherzigster Bulle der Salzburger Verkehrsabteilung, und bekennender Wohnmobil-/LKW-/Transportergegner, hätte man damit wahrscheinlich keine Chance.

Die oben erwähnte Regelung ist typisch für eine Norm, die eigentlich auf den Schwerverkehr gemünzt ist, die uns aufgrund der engen 3,5 Tonnen-Regel aber voll erwischt. Bei einem 40 Tonner macht die 2%-Regel immerhin noch 800 Kilo aus, daher waren die Grünen sogar dagegen. Für uns sind das aber leider maximal 70 Kilo.


Liebe Grüße,
Marcus

Zuletzt bearbeitet von mhanke; 17/01/2008 12:19.

Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!