Habe heute nachmittag mal ein bißchen mit verschiedenen Mitarbeitern bei den Bezirksregierungen und bei einer örtlichen Kommune telefoniert, wobei ich bei allen Gesprächen das Wort Geländewagen bewußt vermieden habe. Fazit:

Die Umweltzonen bröckeln. Deswegen wird wahrscheinlich der zuständige NRW-Umweltminister Uhlenberg selber die endgültige Festlegung treffen. Die wird dann so um den 15. Bis 18. Februar in den amtlichen Mitteilungen der Bezirksregierungen veröffentlicht und auch auf deren Internetseiten erscheinen.


Daraufhin hat jeder Bürger das Recht (im Rahmen der Bürgerbeteiligung), eine Stellungnahme anzugeben, Einwände, Kritik oder Änderungsvorschläge vorzubringen. Diese Eingaben muß die jeweilige Bezirksregierung würdigen und beantworten.
Wir sollten diese Gelegenheit auf jeden Fall nutzen, meine ich – und zwar individuell mit möglichst vielen Stellungnahmen – aber rein sachlich und möglichst nicht polemisch.

Im übrigen sollen die Umweltzonen zum 1. Oktober in Kraft treten. Bis zum März des darauffolgenden Jahres soll generell für Bewohner einer Umweltzone eine Übergangszeit gelten, in der es bei Kontrollen ausreichend sein soll, wenn der Personalausweis als Nachweis der Fahrberechtigung vorgezeigt wird.
Bis Ende 2010 soll die rote Plakette noch reichen, danach nicht mehr.

Dies alles wie gesagt als Vorabinformation – ohne Gewähr. Definitives erst ab Mitte Februar.

Auch von dem kommunalen Mitarbeiter habe ich einige brauchbare Infos erlangt, die vielleicht denjenigen nützlich sein können, die ihren Geländewagen als Wohnmobil zugelassen haben. Dieser Mitarbeiter zeigte sich (selber als ehemaliger Wohnmobilfahrer) darüber verwundert, daß von der WoMo-Seite bisher sowenig Druck gemacht worden ist – ganz im Gegensatz zu den Oldtimer-Besitzern.

Er selber würde folgende Argumentionskette als sehr aussichtsreich zur dauerhaften Erlangung einer Ausnahmegenehmigung ansehen. Ich geb hier mal nur die Stichworte an, die in einem Schreiben an die örtliche Kommune enthalten sein müßten:
Gepflegtes Altfahrzeug - erheblicher Restwert bzw. hoher Wertverlust bei Verkauf – nur für Hobby-/Urlaubszwecke – geringe jährliche Fahrleistung – seltene Bewegung – überwiegend außerhalb der Umweltzone unterwegs – keine technische Filter-Nachrüstmöglichkeit
DAHER:
Soziale Härte und Unverhältnismäßigkeit eines totalen Fahrverbotes für das WoMo in der Umweltzone

Die Argumentation würde zusätzlich gestützt, wenn im Haushalt ein weiteres Fahrzeug vorhanden sei (dieses natürlich möglichst mit grüner Plakette).

Im übrigen regt der städtische Mitarbeiter an, die Verbände (z.B. ADAC, WoMo-Hersteller, Wohnmobilfahrer) zu mobilisieren – auch mittels Internet und sich solidarisch als Gruppe zu organisieren. Selbst ein Herantreten an die politischen Mandatsträger könne nicht schaden – und zwar auf allen Ebenen (Kommune, Land, Europa) – auf sachliche Art und Weise natürlich.

Kompetenter und netter Mensch! Wenn mal alle so wären.

Soweit das, was ich heute erfahren habe und was ich hier weitergeben wollte.

mfG

Rainer

P.S. Links zu den Bezirksregierungen
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/index.php
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/











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