Schon ein erster flüchtiger Blick auf den Plan zeigt, wie willkürlich hier Grenzen gezogen wurden.

Die Stadtkerne von Gladbeck und Recklinghausen haben eine ähnliche Struktur und eine ähnliche Verkehrsbelastung. Sie sind durchaus vergleichbar – sicherlich auch von der Feinstaubbelastung her.
Während aber die City von Recklinghausen in die Umweltzone einbezogen ist, wird die Innenstadt von Gladbeck draußen gelassen.
Das ist unter Feinstaub-Gesichtpunkten kaum nachzuvollziehen, macht aber Sinn, wenn man um die wirtschaftlichen Probleme des Gladbecker Einzelhandels weiß.

Wirtschaftliche Auffälligkeiten treten auch im Bezirk Arnsberg zutage - dort jedoch unter umgekehrten Vorzeichen. Die direkt südlich der extrem frequentierten A 40 (Ruhrschnellweg) gelegenen Einkaufszentren Indu-Park und Ruhr-Park bleiben außerhalb der Umweltzone Östliches Ruhrgebiet und damit frei anfahrbar. Die unmittelbar nördlich der A 40 gelegene Innenstadt von Dortmund bleibt mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten hingegen für Altfahrzeuge versperrt.

Das wird noch für reichlich böses Blut im Einzelhandel sorgen.

Und noch weitere auffällige Ausnahmen gibt es. So bleiben natürlich die Fußballstadien der Erstligisten BVB, VFB und Schalke natürlich für alle Fan-Autos und -Busse weiterhin frei anfahrbar. Die Vereine in den unteren Ligen kommen jedoch nicht in den Genuß dieses Privileges.

mfg

Rainer

P.S. Die Einschätzungen der „Initiative Kulturgut Mobilität“ klingen für mich zwar grundsätzlich plausibel, ihre Handlungsstrategie sehe ich jedoch als reichlich verzagt an.
Wenn die Politik sich in Gesprächen uneinsichtig zeigt, muß halt geklagt werden. Ansatzpunkte gibt es genug. Wäre nicht das erste Mal, daß erst ein Gericht unsere „Experten“ in Verwaltung und Politik zurückpfeift.



Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)