Original geschrieben von Peter
Original geschrieben von BJ43
Yes Sir,
Strafzettel über 40 Euronen und einen Punkt in Flensburg !

Darfst ja auch nicht ohne Nummernschilder fahren, obwohl du (vermute ich mal ) welche in deinem Besitz hast.
und dies auch nachweisen könntest.

Jaaaaaaaaaaaaa aber: Ohne Nummernschilder heisst ja nicht dass der Karren unversteuert und unversichert ist.......... wink

Ich würde da eben mal gerne mal eine Niederschrift sehen wie das explizit geregelt ist, es muss ja bitteschön ein Unterschied sein ob die Plakette oder das Abgas ein Problem darstellt.

[Sonst müsste da *PLAKETTENZONE* stehen,,,,,,tuts aber nicht.]

In der Verordnung, die vom Bund, Ländern (Bundesrat) verabschiedet wurde, ist es so geregelt( kann man sich herunterladen, habe sie auch schon veröffentlicht).
Diese Plakette, deshalb habe ich das Beispiel mit den Nummernschildern gebracht, ist diesen in den
Zonen gleichzusetzen.
Es ist nunmal Gesetz, ob einem das gefällt oder nicht, spielt keine Rolle und interessiert den Gesetzgeber bzw. die ausführenden Organe herzlich wenig.
Jeder kann sich dieser Verordnung widersetzen, mit den entsprechenden Konsequenzen.
Dann muss er/sie die Konsequenzen tragen
und
a) erstmal zahlen,
kann aber
b) dagegen klagen
und
c) hoffen, dass die Gerichte ihm rechtgeben.

Übrigens, auch bei der Autobahnmaut in der Schweiz und Österreich braucht man eine Plakette, wenn man diese Straßen benutzen möchte.
In diesem Sinne, ist die " ZONENPLAKETTE" nichts anderes.
Um diese ZONEN benutzen zu dürfen... Plakette