Original geschrieben von BJ43
Original geschrieben von landcruiser
das ist in der Zuständigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt
nicht ganz richtig.
Erklärung worum es geht:
Man muss unterscheiden zwischen einer Ordnungwidrigkeit und einem Bußgeldbescheid!
Ordnungswidrigkeit darf von Ordnungsbehörden ( früher Politessen) verfolgt werden.
Bußgeldbescheid darf nur von der Polizei verhängt werden!
...Ein Zettelchen hinter der Windschutzscheibe, wegen fehlendem Aufkleber mit dieser Strafandrohung ( Punkt in Flensburg), ausgefüllt von der Ordnungsbehörde, kann vor Gericht angefochten werden.

Jetzt glaubt die Berliner Verwaltung, besonders schlau zu sein und leitet diese " Zettelchen" an die Polizei weiter, damit diese die "Straftat" verfolgen kann.
Wird spannend die Geschichte, werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.
Tja, wir leben halt in einer überbordenden Bürokratie, da muss jeder beschäftigt werden.
Ich find`s mittlerweile nur noch....

Peter,

was ich schrieb ist 100% richtig. Was Du schreibst leider nicht.

Glaub mir mal, dass ich genau weiß wovon ich schreibe.

Und bitte nicht verallgemeinern! Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.

In Berlin ist bezüglich der Zuständigkeiten einiges anders geregelt als z.B. in Niedersachsen.

Eins ist allerdings überall gleich:

Eine OWi ist es in diesem Fall immer. Der Unterschied sind die Konsequenzen.
a) Verwarnung(sgeld)
b) Bußgeld
c) Bußgeld + Punkte

Strafandrohungen gibts dafür nicht, da es OWi sind und keine Straftaten.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied mit weitreichenden Konsequenzen.

Und Rechtsmittel gegen Verwarnungen und Bußgelder gibts auch überall. Muss auf dem jeweiligen Bescheid drauf stehen. Mit Bezeichnung des Rechtsmittels, Frist und zuständiger Stelle.