Original geschrieben von landcruiser
Original geschrieben von BJ43
[quote=landcruiser]das ist in der Zuständigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt
nicht ganz richtig.
Erklärung worum es geht:
Man muss unterscheiden zwischen einer Ordnungwidrigkeit und einem Bußgeldbescheid!
Ordnungswidrigkeit darf von Ordnungsbehörden ( früher Politessen) verfolgt werden.
Bußgeldbescheid darf nur von der Polizei verhängt werden!
...Ein Zettelchen hinter der Windschutzscheibe, wegen fehlendem Aufkleber mit dieser Strafandrohung ( Punkt in Flensburg), ausgefüllt von der Ordnungsbehörde, kann vor Gericht angefochten werden.

Jetzt glaubt die Berliner Verwaltung, besonders schlau zu sein und leitet diese " Zettelchen" an die Polizei weiter, damit diese die "Straftat" verfolgen kann.
Wird spannend die Geschichte, werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.
Tja, wir leben halt in einer überbordenden Bürokratie, da muss jeder beschäftigt werden.
Ich find`s mittlerweile nur noch....

Peter,

was ich schrieb ist 100% richtig. Was Du schreibst leider nicht.

Glaub mir mal, dass ich genau weiß wovon ich schreibe.

Und bitte nicht verallgemeinern! Das ist in den Bundesländern unterschiedlich.




[/quote]
na gut,
die kleinen Feinheiten ( Bezeichnungen) lassen wir mal weg.
Worum geht es?
Einzig darum,
ob
a) Politessen ( Ordnungsämter) Zettelchen mit Punkten in Flensburg verteilen dürfen !
Hier in Berlin dürfen sie es nicht !
b) in Niedersachsen dürfen sie oder nicht ?
c) in den restlichen Bundesländern, dürfen sie oder nicht ?
Meine Vermutung:
Auch in den anderen Bundesländern darf kein " Hilfssheriff" Zettel, die Punkte in Flensburg beinhalten, verteilen.
Macht euch mal schlau, für Berlin ist es ja schon geklärt :
Sie dürfen nicht !
Ob die Konstruktion, die sich der Innensenator ausgedacht hat, Bestand haben wird vor Gericht, ist die spannende Frage.
Denke es gibt da einigen Klärungsbedarf seitens der Gerichte.
Gruß ....


Noch dies: In Berlin ist die Schonfrist am 1 Februar ( Freitag) vorbei, ab da wird aufgeschrieben !