noch`n büsschen was nachgeschoben:

....Der Hintergrund: Anders als Verwarngelder für geringfügige Verkehrsverstöße, werden Bußgelder für schwerer wiegende Ordnungswidrigkeiten erteilt. Diese finden ihren Weg auch ins Flensburger Zentralregister - neben 40 Euro Bußgeld droht bei Befahren der Umweltzone ohne Feinstaubplakette auch ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.

Doch auf dieses Zentralregister sollen laut Gesetz nur Bußgeldbehörden und Gerichte Zugriff haben. Ordnungsämter gehörten dazu bisher nicht, denn sie sind laut Gesetz für die Einhaltung der kommunalen Vorschriften zuständig. In drohenden Verkehrsrechts-Prozessen könnte es also um die Frage gehen, inwiefern Ordnungsämter bei Eintragungen ins Verkehrszentralregister - und sei es nur als Meldebehörde - beteiligt werden dürfen......
http://www.morgenpost.de/desk/1611789.html