Sie hat unterlassen darauf hinzuweisen, daß Ausnahmegenehmigungen a) nicht kostenfrei zu erhalten sind, b) befristet sind, c) nur einmalig beantragt werden können und d) das es für Verstösse neben den 40 Euro Geldbuße noch einen 1 Punkt in Flensburg gibt.

Es entsteht somit Eindruck, daß es so schlimm ja alles nicht sei für nicht-plakettenkonforme Fahrezuge. Dadurch wird das zwangsweise Vorgehen der Kommunen durch die Umweltzone bagatellisiert um dadurch Zustimmung in der Bevölkerung zu bekommen.