Original geschrieben von AndreasHirsch
Wieso Probleme,
klar zählt Parken zum Verkehr,heißt schließlich
ruhender Verkehr.
Und, wenn der Halter nix wissen will, bekommt er
im Zweifel eine Fahrenbuchauflage.
Da wird wohl nicht´s zu diskutieren sein.
Fällt den Leuten vom ACE nix besseresein ? Tzz,Tzz,Tz...

Der ACE hat Recht ! Die Auflage des Bußgeldes und des Punktes im Flensburg ist ohne gesicherte Fahrerermittlung rechtswidrig. Allo bitte nicht alles gleich so negativ sehen.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)