Original geschrieben von Troll
Parken darfst man max. 14Tage, ergo hat sich das ACE Scheiben erledigt bevor es den Eingangsstempel verpasst bekommt whistle

Du bist schlecht informiert.
Parken darf man, solange das KFZ ordnungsmäß zugelassen ist, AU/HU nicht überschritten sind. Das kann auch 100 Jahre lang sein, es gibt keine Zeitliche Beschränkung.

Du wirst das mit der Regelung für alleinparkende Anhänger verwechselt haben.

Gruß
Jens



“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)