Original geschrieben von TGB_11
Original geschrieben von Troll
Bundesverwaltungsgericht Az. 11 C 15.95

Moin,
ist dieses Urteil gemeint ?

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BVerwG, Az.: 11 C 15.95

Gruß
Jens

Jepp

Diese Urteil wurde schon X-mal belastet, der Gesetzgeber hat damit (in meinen Augen) einen Freischein bekommen und diesen Freischein werden sie auch hier vorbringen.
Wie du dann vor Gericht nachweisen kannst das dein Fahrzeug seit >4Wochen parkt(Schonfrist) wird spannend sein.

Mein Anhänger stand mal zu lange vor der Haustür, das ging nach Widersprüchen und abgelehntem Gesprächsversuch auch vor Gericht, mit 2 städtischen Zeugen für Ventilstellung ect.pp. und allem was man da so braucht.
Dumm war das ich im betreffendem Zeitraum den TÜV habe neu machen lassen [Linked Image von cosgan.de]

Ohne den Prüfbericht hätte ich Null Chancen gehabt.


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"