"Jup, für Reisende sicher kein Problem."

Mit dieser Vorschrift soll die "Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer" vermindert werden. So weit, so (un)gut - da diese Vorschrift nur in der Schweizer immatrikulierte Fahrzeuge betrifft, ist der ausländische Tourist, der sein Auto mit Kuhfänger temporär in der Schweiz bewegt, hinsichtlich der "Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer" nach wie vor ein potentieller "Risikoträger".

Das ist doch schizophren und inkonsequent. Einmal mehr zeigt sich hier die enge und wenig koordinierte Denkweise des Schweizer Gesetzgebers, der gerne eine "Vorreiterrolle" einnimmt.

Ich habe keine Statistikzahlen, aber gemäss den beinahe täglichen Pressemitteilungen ereignen sich häufiger Fussgängerunfälle mit LKWs, Lieferwagen, Strassenbahnen und Motor-/Fahrradfahrern - von Unfällen unter Beteiligung von Geländewagen (nicht SUVs) mit oder ohne Bullbar lese ich nichts oder kaum etwas - der letzte tödliche Unfall ereignete sich, so glaube ich, vor etwa 10 Jahren mit einem Range Rover.

Oftmals sind Fussgänger und Zweiradfahrer selbst Unfallverursacher - auch wenn der Fussgänger auf dem Zebrastzreifen Vortritt hat, ist er trotzdem angehalten, sich über den Verkehrsfluss ein Bild zu machen, und der Zweiradfahrer kennt ohnehin nichts (Rotlicht, Kolonnenvorbeifahrt, Fusswege ...)

Das Thema "Kuhfänger" als Gesetztesthema ist ein Scheiss ...


Gruss, Roland