Mit der Eintragung als Sonderkraftfahrzeug/Wohnmobil darf er wohl schneller als 80 fahren, und das Nacht- bzw. Wochenendfahrverbot gilt auch nicht, ebensowenig wie das Nachtparkverbot. Im Ausland könnte es evt. Probleme geben, wenn der deutsche Zulassungstext nicht verstanden wird und man den Bremach dann als LKW betrachtet. Aber das ist akademisch.

Zweifelsfreie Änderung gibt es mal bei diversen Autobahnmauten, in Österreich und - wie ich meine - der Schweiz ist dann die LKW-Maut fällig, weil es keine Ausnahmen für Wohnmobile gibt. Das ist ziemlich teuer. Die bei kleinen Straßen vor allem im Alpenraum ziemlich häufigen Gewichtsbeschränkungen von 3,5 Tonnen gelten natürlich für alle Fahrzeuge, auch für Wohnmobile.

Hier in Österreich hätte ich ziemlich zu tun, eine Versicherung zu finden. Bonus/Malus gibt es da nicht, was für mich eine drastische Prämienerhöhung darstellen würde.

Ich habe darüber viel nachgedacht, und für mich überwiegten die Nachteile.

Liebe Grüße,
Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!