In meinem für die Schweiz gültigen Büchlein steht:

572 Überholen für Lastwagen verboten untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen. Es gelten dieselben Ausnahmen wie beim Signal "Überholen verboten". Für Gesellschaftswagen gilt dieses Verbot nicht.

Und jetzt, was ist mit Wohnmotorwagen über 3,5 t?

Gruss
Rene_W