Wie das Az andeutet, ist das Verfahren nicht von ProAllrad.

Der Hamburger(?) wurde wegen schlechter Argumentation und (seiner Dummheit) vom BFH plattgebügelt.

Das Urteil kann man hier anschauen.

Argumentation des Gerichtes nicht neu: Herstelleronzeption, Geschwindigkeit, Ladefähigkeit ...

Einzig die Begründung mit dem Personsnbeförderungsgesetz macht mir etwas Sorgen. Die hochdekorierten Münchenere Richter haben immer noch nicht begriffen, daß das PBefG nur für den gewerblichen Bereich gilt und sich naturgemäß um Taxis und Busse kümmert.

Schaun wir mal

A N D R E A S


Das Rübenschwein