Eine Klage gegen eine Kommune wg. der FeinstaubVO sollte rein rechtlich betrachtet kein Problem sein.
Aufgrund eindeutiger Gutachten (u.a. aus 2006 FRauenhofer?) ist ja wohl belegbar, dass diese VO keinen Erfolg hinsichtlich der Schadstoffreduzierungen bringen können.
Damit hat die Kommune beim Erlaß der VO ermessensfehlerhaft gehandelt (u.a. "die Maßnahme muss dem Ziel zumindestens förderlich sein").

Wie gesagt rein rechtlich betrachtet wäre das so.

Ich hab neulich irgendwo einen ganz sarkastischen Spruch gehört:

"Die BRD ist ein Rechtsstaat! - Aber es gibt ja noch die Gerichte!"

Da könnte dann das Problem liegen ...

Weil Feinstaub ist ja mega-in und mainstreamig und poltical correct.

Und für die sommerloch-übliche Bevölkerungsverarsche ist er allemal brauchbar.

Die meisten merken ja soweiso nicht was vorgeht und was ihnen noch blüht.