Hallo Fischi,

zur Zeit können sogenannte Büromobile tatsächlich vom Vorteil der Gewichtsbesteuerung partizipieren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Insofern also keine direkte Irreführung.

Wenn es jedoch nach dem 1. Mai 2005 nicht nur den Geländewagen sondern auch den Wohnmobilen steuerlich an den Kragen geht (und das sieht wirklich so aus), dann dürften die Büromobile mit Sicherheit auch miterfaßt werden.

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)