Hallo Peter,
Kettenauflege-Gesetzeslage in A nach meiner Kenntnis:
- immer auf die angetriebene Achse
- bei 4x4 Betrieb: immer auf die Hinterachse.
Durchaus rechtlich relevant (bei Unfällen).
Gruß
Walter
Zuletzt bearbeitet von walterO; 08/10/2008 05:52.