Hallo Peter,

Kettenauflege-Gesetzeslage in A nach meiner Kenntnis:

- immer auf die angetriebene Achse
- bei 4x4 Betrieb: immer auf die Hinterachse.

Durchaus rechtlich relevant (bei Unfällen).

Gruß
Walter

Zuletzt bearbeitet von walterO; 08/10/2008 05:52.