Original geschrieben von Caruso
Wieviel von den 100 000€ gehen da eigentlich für Lustreisen bei drauf?

"III. Erstellung von Teilegutachten für den Bereich der
Emissionsvorschriften
Die 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13. August 1996 (BGBl. I S. 463; geändert durch Verordnung
vom 18.02.1998 (BGBl. I S. 390)) enthält eine besondere Rechtsgrundlage für die Erstellung von Teilegutachten auch in Bezug auf die Verbesserung des Emissionsverhaltens von Kraftfahrzeugen. Hierbei ist die Einhaltung von anspruchsvolleren Abgasvorschriften gegenüber dem ursprünglich genehmigten Zustand gemäß den Vorgaben dieser Verordnung nachzuweisen. Entsprechende Anwendungsfälle und die damit im Zusammenhang stehende Möglichkeit zur Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummern wurden und werden vom Verordnungsgeber ausschließlich auf der Grundlage einer besonderen Rechtsgrundlage und nur nach Anhörung und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden in geeigneter Form festgelegt und bekannt gegeben. "



Und... das heisst jetzt was?
(Ich bin diesen Verordnungspapierscheiss sowas von leid...!)


An und ist das Leben für sich schön.