Hallo,
ich möchte beitragen zur Klärung einiger(ewiger) Missverständnisse zum Thema :was ist ein Womo über 3,5t zul. Ges. Gew.

Aus einer Antwort des Verkehrsministeriums von 7.2008 zum Thema "Womo üb. 3,5t und Überholverbot" steht ganz klar:Womo über 3,5t gelten nicht als PKW und müssen nach derzeitiger Rechtslage das Über
holverbot einhalten. Der Status von Womos über 3,5t könnte aber in 2010 geändert werden.

Ich weiß - So.Kfz Womo. Dazu ein Urteil OLG Bayern wegen Geschwindigkeitsübertretung eines Kleintransporters. "Steht in den Papieren für einen Kleintransporter PKW, obwohl sein Ges. Gew. über 3,5t liegt,so handelt es sich um einen LKW.Es kommt nicht darauf an, was in den Papieren steht, sondern daß der Grenzwert für PKW bei zul. Ges.Gew. 3,5t liegt". (wobei So.Kfz nicht Sonder- sondern Sonstiges-Kfz heißt)

TÜV Süd hat "Beachtenswertes für Womo Fahrer" herausgegeben: Aussage eindeutig - Zeichen 253 (LKW in rotem Ring) sperrt Strassen für LKW und Womo über 3,5t. Die Bedeutung "Grafisch LKW" ist: Fahrzeuge über 3,5 t.
Gleiches gilt für das Zeichen 277 : (roter LKW neben schwarzem PKW) = Überholverbot für KFZ üb. 3,5t.

Und jetzt kommt der Witz: In Österreich gelten diese Verkehrszeichen nur für LKW, nicht für Womo.
Es gelten diese Zeichen nur für Fahrzeuge die als LKW zugelassen sind, unabhängig von der Gewichtsklasse, sogar für Fahrzeuge (als LKW zugelassen, z.B. Geländewagen) unter 3,5t. Dies ist vor allem seit 1.7.2008 um Wien in Niederösterreich und Burgenland interessant, da die ein LKW Fahrverbot auf manchen Strecken wegen Smog haben.
Für Sonderkraftfahrzeuge,die es wohl in Österreich gibt und dazu zählen Womos, gilt das Fahrverbot nicht.

Aus dieser unterschiedlichen Bedeutung der beiden Länder für identische Verkehrszeichen
ergeben sich immer wieder diese Diskussionen.

Gruß Manfred