Original geschrieben von landcruiser
Die Gebührenpflicht entsteht, wenn man ein Gerät empfangsbereit hat.

Das heißt, es hängt an Strom und Antenne.
Steht es z.B. im Abstellraum mit fein säuberlich aufgerollten Kabeln und man kann es nicht "leicht" zum Empfang benutzen, gibts auch keine Gebührenpflicht.

Das wäre zwar logisch, ist aber leider falsch.
Die Gebührenpflicht entsteht, sobald sich ein Gerät auf deinem Grundstück, im Keller, auf dem Dachboden oder im Gartenhaus oder in einem dir gehörenden Fahrzeug außerhalb des Grundstücks befindet. Egal, ob angeschlossen oder nicht.

Eine weitere Gebühr wird fällig, wenn du ein zweites Gerät auch mal für berufliche Zwecke benutzt. Z. B. einen PC, um zu hause irgendwelche beruflich bedingten Arbeiten zu erledigen oder vorzubereiten.

Bernhard