Was für eine bescheuerte Sache, wegen 12 Euro vor Gericht zu ziehen.
Die hätten dem Zugführer doch einfach das Geld für den Diesel vom nächsten Gehalt abziehen können. Da muss also noch was anderes hinter stecken.
Vielleicht hat er dem Fahrdienstleiter seinen Anteil am Holz verweigert? Oder ihm nicht verraten, wo das Holz liegt? Oder die Verurteilung sollte als Begründung für arbeitsrechtliche Maßnahmen herhalten?

Zum Diesel Verbauch von 82l/100km:
OPNV ist gut, private KFZ sind böse. Immer!

Ich denke dabei auch an die hunderte Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge, die im Ruhrgebiet ihre Strecken vor allem Abends zwar im Takt, dafür aber fast leer fahren. Wenn man da mit seinem Ticket per Handy ein Taxi an die Haltestelle rufen könnte, wäre das für alle billiger und bequemer.

Bernhard