Ist ja schon ein heftiger Vorfall !

Käme das Ganze aber vor Gericht, würde wohl erst mal diskutiert und geklärt werden,
ob der Täter gegen das Metzgerhandwerk verstossen habe oder nicht.

Selbst wenn ers fachgerecht gemacht hätte würde ihm die Metzgerinnung und irgendein Fleischerverband als Nebenkläger
eine Strafanzeige wegen "unerlaubter Ausübung des Berufs ohne behördliche Ermächtigung" anhängen.

Dafür wird im Vorfeld natürlich auch gleich mal ein saftiger Streitwert festgelegt.


Wegen dem elendig sterbenden Hund, der schwerlich einen 3stelligen Wert beziffern wird,
macht sich doch kein Anwalt die Mühe.

Bevors um das Verbrechen gegen Menschlichkeit und das Tierschutzgesetz ginge gäbe es ja immer noch die Frage,
woher der Kranke überhaupt die Falle her hatte.
Da kann man schließlich auch genügend Ordnungswidrigkeiten rauszaubern.



"Auto racing, bull fighting, and mountain climbing are the only real sports ... all others are games.” E. Hemingway