Habe für Frankreich soeben die genauere Info erhalten:

Das Schild "LKW-Fahrverbot" betrifft nur den gewerblichen Gütertransport beliebigen Gewichts. Wohnmobile, gleich welcher Bauart, sind davon nicht betroffen.

Übrigens: Bei Überschreitungen von mehr als 5% des zulässigen Gesamtgewichts kann das Fahrzeug zwangsweise abgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, bei mehr als 20% muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, zumindest bis zum Abladen (Art. R312-2 in Verbindung mit Art. L325-1 Code de la Route).

Marcus

Zuletzt bearbeitet von Ar Gwenn; 04/02/2009 09:37.

Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!