[Linked Image von geschichteinchronologie.ch]

"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung)

Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig:

"Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht

«Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen."
(VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren.

Liebe Grüße,
Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!