Ich seh das wie Wikinger.

Wenn ich ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewege, wozu dann TÜV? Wenn ich es doch tue (und damit meine ich nicht die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt für die man sich dann wohl besser in Form einer Terminbestätigung absichert...) dann liegt ein Verstoß vor. Vorher nicht.

Beim Kurzzeitkennzeichen braucht es ja auch keinen TÜV...


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!