Wär ja noch schöner, wenn Vorschriften logisch wären oder sich sonst dem menschlichen Verstand erschließen würden. Wo kämen wir denn dahin?

Ne, Daniel hat leider recht. Deshalb entweder ein nicht-abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf nicht einsehbarem Grundstück oder in der Garage abstellen. Ansonsten am besten das Nummernschild abmontieren. Dann sieht es ja so aus, als sei das Fahrzeug abgemeldet. In dem Fall kann es dann aber widerum Probleme mit den Entsorgungsvorschriften für Altfahrzeuge geben, wenn der pöse Nachbar einen anscheißt. Weil: dann könnte es ja möglicherweise so aussehen, als stünde hier Kfz-Schrott herum. Und das wäre ja Ober-Bäh!

Sie kriegen Dich – so oder so.

;-)
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)