Also Entschuldigung, aber jetzt habe ich Verständnisschwierigkeiten. Der Sachverhalt ist doch deutlich dargestellt und die Folgen auch.

Ich fass nochmal zusammen: Das angemeldete Motorrad war zerlegt, also nicht funktionsfähig und in einer privaten Werkstatt untergebracht. TÜV seit mehreren Jahren abgelaufen.
Dieser Sachverhalt wurde durch einen Zufall amtskundig und dafür sollte der Fahrzeughalter eine Strafe zahlen und Punkte bekommen. Auf seinen Widerspruch hin gab es ein ordentliches Verfahren und ein Gericht hat die Geldstrafe bestätigt.

Also für mich ist damit alles klar.

MfG
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)