Hallo Rene,

solche Schrauben gibt es immer wieder zu kaufen (nicht wenn man Original-Ersatzteile kauft, bei Nachbauteilen kann der Jammer schon anfangen).
Das Haftungsrisiko für die Schraubenhersteller ist praktisch Null. Bei einem Schraubenvesagen wird es nie einen Kläger geben und daher auch keines Richters bedürfen (Eigenreparatur an sicherheitsrelevanten Komponenten -> automatische Erlöschung der Fahrerlaubnis -> selber schuld).

Gruß
Walter