Pikant daran:

Weil man gemerkt hat, das es mit der Feinstaubverminnderung nix mehr wird, will man nun mit der Zone nicht mehr Feinstaub sondern Stickoxide vermindern.

Genauso lächerlich wie der Versuch der Nachbegründung mit der CO2-Minderung.

Abgesehen davon wurde die Zone zur Feinstaubminderung eingeführt, da es auch nur dafür eine Rechtsgrundlage gab.

Mal sehen, ob die Richter die Rechtswidrigkeit sehen und entsprechend entscheiden.

Oder ob sie überhaupt entscheiden ...

Angesichts der Investitionen und der dann kommenden Schadensersatzansprüche der Fahrzeughalter gegen die Kommune erscheint das eher fraglich ...