Klingt alles nicht, als wären schon Richter im Bilde, was den sogenannten Feinstaub angeht. Na ja..
Und immerhin ist den Klägern ja auch erklärt, daß sie auf Entstickung am besten ebenfalls achten, Ausnahmegenehmigungen hin oder her. Das wird sonst ja noch nicht so freigiebig mitgeteilt. Quasi ein Information Act grin


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DaPo, bist Du das, beim Histomat?

Die Senatsverwaltung macht sehr deutliche Reduktionen von 24% bei den extrem feinen und schädlichen Dieselpartikeln bereits im derzeitigen Sanftanlauf geltend (um die “üblichen Austauschraten der Fahrzeuge” bereinigt; gesamte beobachtete Reduktion: 28%).
Demgegenüber eine Reduktion der “hausgemachten” PM10-Belastungen um 8% (Gesamtreduktion dabei um 3%).

Darstellungen gibt’s unter:

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2009/04/15/125521/index.html

http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/04-15-PK-Umweltzone.pdf

Ciao,
moritz