Kann ich einen Wohnwagen am Zugfahrzeug angekoppelt lassen, wenn ich auf ne öffentliche Waage fahre – Auto mit allen vier Rädern knapp außerhalb der Waage natürlich?
Das exakte Wohnwagengewicht müßte sich doch dann aus dem Wiege-Ergebnis zuzüglich des Gewichtes, welches auf der Kupplungskugel lastet, ergeben, oder ist die tatsächliche Stützlast doch bereits im Wiegeresultat enthalten?

mfG
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)