Geschenkt? Vom deutschen Staat?

Nee, Plakette gibt’s nicht, und schon gar nicht für lau.
Fahren darf man trotzdem, wenn die Voraussetzungen stimmen, aber man muß anhand von Dokumenten (z.B. Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen) die Befreiung von der Plakettenpflicht nachweisen können. Erforderlichenfalls auch im nachhinein. Die Original-Dokumente brauchen nicht (z.B Schwerbehindertenausweis) bzw. dürfen nicht (z.B. Fahrzeugpapiere für eine lofZugmaschine) am Armaturenbrett zur Einsichtnahme ausgelegt werden .

mfG
Rainer

Zuletzt bearbeitet von RainerD; 29/05/2009 20:36.

Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)