@ Fredy

gilt das auch für in der Schweiz immatrikulierte Womos oder nur für Ausländische?
Soll heissen, müsste ich für mein Womo mit dem Wechselkennzeichen auch nur dann LSVA bezahlen wenn ich es tatsächlich bewegen will?

Dann würde es zukünftig ja nur darum gehen die Strecken in Österreich zu minimieren oder optimieren.

Gruss
Der.Flick


Die mit dem Elch reisen