@Flick

Die Aussage von Marcus ist richtig. Stehtage müssen bezahlt werden, auch bei Wechselkennzeichen.
Bei einer Fahrt ins Ausland hat man aber einen Rückerstattungsanspruch.

Schwere Wohnmobile mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3500 Kg bezahlen eine PSVA.
Diese beträgt Fr. 650,- pro Jahr
(mit Rückerstattungsanspruch)
Für jeden Tag, den man nachweislich mit dem
Wohnmobil im Ausland weilte, kann 1/360-stel
zurückgefordert werden.

Genaue Informationen und das Rückerstattungs
Formular kannst Du von der Homepage der eidg.
Zollverwaltung herunterladen.



Fredy

Zuletzt bearbeitet von Omani; 24/06/2009 10:15.