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Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht ...
Das ist falsch.
Ok, absolut gesehen ja, denn dann dürfte ja §35 auch keine Ausnahmen zulassen. => Kümmelspalter
Stichwort: "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"
Stichwort: Ortssatzung
aber das ist mal wieder die Ausnahme und außerdem dann nicht mehr jwd ...
Ich hatte oben bereits etwas zu § 35 geschrieben.
Die letzten Seiten dieses Thread waren mir zu nichtssagend, die habe ich nicht mehr gelesen.
Vor dem Kauf muss man haarklein die Nutzungsmöglichkeiten (ja "Nutzung" nicht nur Bebauung), Änderung oder Baubvorhaben für das gewählte Objekt rechtssicher klären.
So isses, auch "Umnutzungen" sind voll genehmigungsflichtig. Scheune zum Wohnhaus umbauen muss z.B. genehmigt werden auch wenn sich die Scheune äußerlich nicht verändert. Selbst Heuboden ausbauen im Bauernhaus ist eine Umnutzung.
Und es kommt durchaus öfter vor, dass solche Umnutzungen nicht genehmigt werden.
Wir leben in Deutschland, hier ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist !
Gruß
Jens