Original geschrieben von Peter
Ob es sich es bei den Vorkommnissen vom 31. Januar um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt habe, müsse jetzt die Kreisverwaltung als zuständige Behörde ermitteln.col [/b]

Quelle: FNP

Laßt doch mal die falschen Unverträglichkeiten. Vor bald zehn Jahren hab ich z.B. Fleisch und Wurst sein lassen, und jemanden, der Eueren Geländewagen anzündete, würde ich kaum anzeigen, dafür vielleicht Euch, wenn Ihr fortgesetzt Rußwürste herumliegen ließet. Wenn Ihr Euch an Dergleichen abarbeiten wollt, dann tut das vor dem Einschlafen oder als Lebensaufgabe, aber stempelt nicht Prozeßurteile damit aus, an denen Ihr keine Hebel anzusetzen wißt, wie's Euch grad i r g e n d w i e geboten erscheint.