Müssen musste im Wald gar nichts ausser ihn im Wesentlichen so erhalten wie er ist.
Du d a r f s t Holz fällen, je nach dem was die bei euch gültige Baumschutzsatzung hergibt, und du darfst tote Bäume fällen.
Nach dem Sturm umgeknicktes kannste auch liegen lassen.
Führen öffentliche Wege durch dein Grundstück, sieht das natürlich anders aus.

Inwiefern du Meldepflichtig bei Schädlingsbefall bist, fragste selber vor Ort nach.
Auskunft erteilt die Gemeinde oder im Zweifel der Landkreis auch zum Thema LSG.


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