Zitat
Schau mal in die Satzung.


Bittesehr:


"§4 Verlust der Mitgliedschaft

...

* (3) Der Ausschluss erfolgt:
- wenn ein Mitglied grob fahrlässig gegen die Satzung verstößt oder sich Vereins schädigend verhält,
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten "