äh, ja, neee.
dürfen darf das schon jeder.
wir leben ja in einem "freien Land".
aber
um die ganze sache dann wieder zu legitimieren
muss der bohrer das bringen,
was der vorbohrer, man muss es etwas präzisieren, der in verkehrbringer, das heißt jetzt nicht auf den straßenverkehr bezogen sondern mehr so in den handelsverkehr,
das ding heißt jedenfalls konformitätserklärung.
jetzt ist aber zu bedenken das es a) jedem selbst und b) den anderen überlassen es zu tun oder nicht, ist.




Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.