Original geschrieben von ranx
Mal so als Überlegung, oder?

nicht wirklich

Die Versicherung könnte sich anstellen wenn sie mir Fahrlässigkeit vorwerfen kann, alleine die freiwillige Montage zeigt jedoch das klare Gegenteil.

Was im Handbuch steht ist hier übrigens unwichtig, 3STVO und 37StVZO sind das Snickers der Dinge.



"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"