tja, im Zweifelsfall an allen vieren, ist doch klar....
Es geht um die Sicherheit, von den Personen im Fahrzeug und den anderen Verkehrsteilnehmern.

Sowas in der Art steht doch schon in dem erstem Paragraphen der Fortbewegung, man man mann

Zitat
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


ranx2