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Herausgeber: Verwaltungsgericht Hannover

Eilanträge gegen Änderung der Umweltzone (teilweise) erfolgreich Änderung des Luftreinhalteplanes ist ohne gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit unzulässig

Mit Beschluss vom 16.02.2010 gibt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilanträgen von zwei von insgesamt vier Antragstellern statt und untersagt der Landeshauptstadt Hannover im Wege einer einstweiligen Anordnung, ihren Luftreinhalteplan entsprechend der Weisung der Umweltministeriums zu ändern, ohne zuvor die in § 47 Abs. 5 a BImSchG vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt zu haben.
Die Antragsteller wohnen im Bereich der Umweltzone in Hannover und wenden sich dagegen, dass die Landeshauptstadt Hannover ihren Luftreinhalteplan entsprechend einer Weisung des Umweltministeriums ändert, ohne zuvor die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Luftreinhalteplan soll so geändert werden, dass bis zum 31.12.2011alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 3, auch wenn sie nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet sind, die Umweltzone befahren dürfen.
Nach Auffassung des Gerichts folgt aus der Vorschrift, die Öffentlichkeit zu beteiligen, ein Recht eines jedes Einzelnen, der Teil der von dem Luftreinhalteplan betroffenen Öffentlichkeit ist, dieses Recht grundsätzlich auch einzuklagen.
In Bezug auf zwei der vier Antragsteller lehnt das Gericht die Anträge allerdings ab, weil diese Antragsteller die Möglichkeit haben, gegen die Änderung des Luftreinhalteplans selbst vorzugehen. Eine derartige Möglichkeit besteht aber nur für die Antragsteller, die an der Marienstraße wohnen, wo der Grenzwert für Stickstoffdioxid - unstreitig - überschritten wird.
An den Wohnorten der beiden anderen Antragsteller wird der maßgebliche Grenzwert - so jedenfalls die Annahme des Umweltministeriums, der das Gericht für das Eilverfahren gefolgt ist - nicht überschritten. Diese Antragsteller können deshalb nicht gegen die Änderung des Luftreinhalteplans vorgehen. Sie können ihren Anspruch auf Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Luftreinhalteplans bereits jetzt geltend machen, weil für sie nachträglicher Rechtsschutz nicht in Betracht kommt.
Die Gründe, die nach Auffassung des Umweltministeriums einen Verzicht auf die gesetzliche vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung rechtfertigen, überzeugen die Kammer nicht. Die Kammer hält die geplante Änderung des Luftreinhalteplanes nicht für unwesentlich und auch nicht für umgehend erforderlich, um durch Partikelfilter erhöhte Stickstoffdioxidimmissionen abzuwenden. Die Kammer geht gegenwärtig auf Grundlage ihres Urteils vom 21.04.2009 - 4 A 5211/08 - davon aus, dass bei jedem Diesel-Kfz, das mit einem Oxidationskatalysator ausgerüstet ist, der Einbau eines Partikelfilters zu einer Verminderung der Stickstoffdioxidemissionen führt.
Die neueren Untersuchungen hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Kfz'en, auf die das Umweltministerium hingewiesen hat erfordern gerade die Beteiligung der Öffentlichkeit an einem möglichen Änderungsverfahren, damit alle relevanten Erkenntnisse berücksichtigt und bewertet werden können.
Schließlich vermag das Gericht eine besondere Eilbedürftigkeit für die angewiesene Änderung des Luftreinhalteplans auch deswegen nicht zu erkennen, weil ein Änderungsverfahren schon zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt hätte eingeleitet werden können.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Aktenzeichen: 4 B 533/10


Diejenigen, die das jetzt als "Sieg der Umweltzone" feiern, haben leider nicht verstanden, dass es nur um di Frage ging:

"Kann man so einen Runderlaß vom Land in Kraft setzen oder muss es vorher eine Bürgerbeteiligung geben?"

Dazu hat das Gericht gesagt: Nein, nicht ohne Bürgerbeteiligung.

Das das Gericht dazu auf sein eigenes Urteil aus 2009 zurückgegriffen hat ist nur schlüssig.

Das irgendwelche selbsternannten Umweltheinis jetzt den vermeintlichen Erfolg bejubeln, zeigt mit welchen Mitteln diese Leute arbeiten.

Es geht nicht um Fakten, sondern um Populismus und Meinungsmache. Inzwischen wird sogar ganz offen mit der Angst vorm pösen Feinstaub und NOx operiert.

Das die Umweltzone an diesen Problemen nichts ändert, geht in der Diskussion unter.