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Wie hängen denn TÜV und Versicherungsschutz zusammen? Sind doch völlig unterschiedlich, das eine ist eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit aus der STVZO und das andere aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Versicherung muss bezahlen, wenn das Fahrzeug versichert ist, der Halter kann bis 5000 oder 10000 Euro je Schadensfall in Regress genommen werden aber erst bei z. B. Trunkenheit. Der Schaden der anderen wird erst mal beglichen und hängt mit Sicherheit nicht mit der HU zusammen. Ordnungswidrig ist der Umstand des Überziehens auch erst nach zwei Monaten, so der aktuelle Tatbestandskatalog, die "Anzeige" kostet dann 20 Euro, erst ab sechs Monaten wird es teuer. Alles kein Drama!
Atze
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